Für E-Autos

Bonusprogramm

Unser Dankeschön für Ihre Elektromobilität

Die stadtWERKE möchten Sie für Ihren Beitrag zum Klimaschutz belohnen – deshalb fördern wir Ihre E-Mobilität mit zusätzlichem Strom! Bei Anschaffung eines Elektroautos schenken wir Ihnen bis zu 1.500 kWh. Einfach Antrag ausfüllen und abschicken.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

• Es werden nur reine Elektroautos gefördert. Hybridfahrzeuge erhalten keine Förderung.
• Sie sind Bestands- oder Neukunde für mindestens 5 Jahre.
• Entscheiden Sie sich innerhalb von 5 Jahren während des Förderzeitraums für einen anderen Stromlieferanten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert bzw. nicht weiter ausbezahlt.
• Geleaste E-Fahrzeuge werden nur für die Zeit des Leasingvertrages gefördert.
• Ihr Antrag wird nur berücksichtigt, wenn Sie alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber den stadtWERKEN Feuchtwangen vollständig erfüllt haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen zum Bonusprogramm entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der stadtWERKE Feuchtwangen.

 

1500 kWh
Zuschuss.
Für den
Klimaschutz.

Quotation Marks

Förderbeträge E-Auto

1500 kWh
5 Jahre
300 kWh

Förderantrag

auf einen Zuschuss zur Anschaffung eines E-Autos

1. Antragsteller/in

2. Angaben zum E-Fahrzeug

3. Bestätigung

*Hinweis: Bei Kündigung des Stromliefervertrages innerhalb von fünf Jahren endet der Anspruch auf die Förderung.