Für E-Bikes, Pedelecs und E-Roller

Bonusprogramm

Wir schenken Ihnen Strom

Sie haben sich für die Anschaffung eines E-Bikes, Pedelecs oder E-Rollers entschieden? Wir unterstützen Ihre Entscheidung mit bis zu 500 kWh je Pedelec/E-Bike/E-Roller. Pro Haushalt können maximal zwei Pedelecs/E-Bikes/E-Roller gefördert werden. Nutzen Sie unser Förderprogramm für E-Mobilität und füllen Sie jetzt den Antrag aus.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

• Sie sind Bestands- oder Neukunde für mindestens 5 Jahre.
• Entscheiden Sie sich innerhalb von 5 Jahren während des Förderzeitraums für einen anderen Stromlieferanten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert bzw. nicht weiter ausbezahlt.
• Geleaste E-Fahrzeuge werden nur für die Zeit des Leasingvertrages gefördert.
• Ihr Antrag wird nur berücksichtigt, wenn Sie alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber den stadtWERKEN Feuchtwangen vollständig erfüllt haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen zum Bonusprogramm entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der stadtWERKE Feuchtwangen.

 

Bis zu
1000 kWh
Förderung.
Für extra Power.

Quotation Marks

Förderbeträge pro
E-Bike/Pedelec/E-Roller

500 kWh
5 Jahre
100 kWh

Förderantrag

auf einen Zuschuss zur Anschaffung eines E-Bikes/Pedelecs/E-Rollers

1. Antragsteller/in

3. Angaben zum E-Fahrzeug

4. Bestätigung

*Hinweis: Bei Kündigung des Stromliefervertrages innerhalb von fünf Jahren endet der Anspruch auf die Förderung.