Für E-Bikes, Pedelecs und E-Roller
Bonusprogramm
Wir schenken Ihnen Strom
Sie haben sich für die Anschaffung eines E-Bikes, Pedelecs oder E-Rollers entschieden? Wir unterstützen Ihre Entscheidung mit bis zu 500 kWh je Pedelec/E-Bike/E-Roller. Pro Haushalt können maximal zwei Pedelecs/E-Bikes/E-Roller gefördert werden. Nutzen Sie unser Förderprogramm für E-Mobilität und füllen Sie jetzt den Antrag aus.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
• Sie sind Bestands- oder Neukunde für mindestens 5 Jahre.
• Entscheiden Sie sich innerhalb von 5 Jahren während des Förderzeitraums für einen anderen Stromlieferanten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert bzw. nicht weiter ausbezahlt.
• Geleaste E-Fahrzeuge werden nur für die Zeit des Leasingvertrages gefördert.
• Ihr Antrag wird nur berücksichtigt, wenn Sie alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber den stadtWERKEN Feuchtwangen vollständig erfüllt haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen zum Bonusprogramm entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der stadtWERKE Feuchtwangen.